Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Institut fⁿr Politikwissenschaft

Magisterstudiengang Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt

Studienplan


A. VORBEMERKUNGEN

Der Studienplan bezeichnet die Lehrveranstaltungen, welche für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind, und legt die Reihenfolge fest, in der sie absolviert werden sollten. Er enthält darüber hinaus Ausführungen über das Fach im allgemeinen sowie seine Tübinger Besonderheiten. Er soll den Studierenden die Orientierung und Studienplanung erleichtern und damit zum erfolgreichen Abschluß des Studiums beitragen.
Soweit in Prüfungsordnungen (Zwischenprüfungs- und Magisterprüfungsordnungen) Voraussetzungen und Leistungen gefordert werden, sind diese vollständig in den Studienplan aufgenommen und gelten als rechtsverbindlich. Wer also die Pflicht- bzw. Wahlpflichtscheine gemäß Studienplan erwirbt, verfügt über die für die Zulassung zu den Prüfungen notwendigen Scheine.

B. DAS HAUPTFACH POLITIKWISSENSCHAFT MIT REGIONALSCHWERPUNKT

Regionalstudien haben in der Politikwissenschaft eine lange Tradition. In den USA, aber auch in Großbritannien und Frankreich haben sich schon früh an zahlreichen Universitäten Regionalschwerpunkte herausgebildet, die teils als fächerübergreifende Einrichtungen, teils als politikwissenschaftliche Fachstudien mit einem Regionalschwerpunkt konzipiert sind. Insbesondere mit der Unabhängigkeit der ehemaligen Kolonien in Afrika und Asien und mit der zunehmenden weltpolitischen Rolle der verschiedenen Regionen der Dritten Welt haben die Regionalstudien einen Bedeutungszuwachs erfahren, der sich in der Gründung bzw. im Ausbau von entsprechenden universitären Forschungs- und Lehrkapazitäten niedergeschlagen hat. Vor allem in den USA kann heute an vielen der größeren Universitäten Politikwissenschaft im Rahmen eines oder mehrerer Regionalschwerpunkte studiert werden, und auch an vielen kleineren Universitäten sind Professuren mit einem spezifischen regionalen Profil eingerichtet worden.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es schon seit geraumer Zeit außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für bestimmte Regionen, welche sich ausgehend von einer anfangs überwiegend außenwirtschaftlichen Orientierung zu interdisziplinären Institutionen mit starker politikwissenschaftlicher Beteiligung entwickelt haben (so z.B. in Hamburg das Deutsche Übersee-Institut, das Institut für Iberoamerika-Kunde, das Institut für Afrika-Kunde, das Deutsche Orient- Institut). Im universitären Bereich läßt sich im Zuge der allgemeinen Ausdifferenzierung der Politikwissenschaft ebenfalls eine stärkere Hinwendung zu Regionalstudien beobachten. Sie vollzieht sich entweder durch eine entsprechende Profilierung der Lehre und Forschung bei einzelnen Professuren oder durch eine regionalspezifische Ausgestaltung von Diplomstudiengängen.

Die Veränderungen im Bereich der internationalen Beziehungen, die sowohl durch Prozesse der Regionalisierung der Weltwirtschaft und Weltpolitik wie auch durch eine zunehmende interregionale Verflechtung gekennzeichnet sind, die regionenübergreifenden Folgewirkungen von Regionalproblemen (z.B. Flüchtlingsströme, Umweltprobleme in besonders sensiblen Regionen, etc.), sowie die deutlich absehbare überregionale Rolle und Bedeutung der Bundesrepublik lassen eine weitere akademische Professionalisierung der Regionalstudien auch und gerade in der Politikwissenschaft als unabdingbar erscheinen. Staatliche und nicht-staatliche Organisationen benötigen in zunehmendem Maße Regionalexperten und -expertinnen, die neben einer einschlägigen Fachkompetenz auch über gründliche Regionalkenntnisse und entsprechende sprachliche Qualifikationen verfügen. Im internationalen Vergleich gibt es in der Bundesrepublik für ein solches Qualifikationsprofil bislang nur sehr unzureichende Ausbildungsmöglichkeiten. Der Bedarf an Absolventen und Absolventinnen im Bereich der politikwissenschaftlichen Regio nalstudien ist insbesondere bei nationalen und internationalen Organisationen im staatlichen und nicht-staatlichen Bereich zu sehen, bei entwicklungspolitisch tätigen Organisationen, transnationalen Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, beim Auswärtigen Amt und im Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit, bei Institutionen der Erwachsenenbildung und bei Massenmedien (Auslandsberichterstattung).

Mit dem Hauptstudiengang Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt an der Universität Tübingen wird sowohl der fachwissenschaftlichen Ausdifferenzierung wie auch der wachsenden Bedeutung von Regionalstudien Rechnung getragen, und zwar zum ersten Mal in der Bundesrepublik auf der Ebene von Magisterstudiengängen. Das stark regionenzentrierte fachwissenschaftliche Profil der meisten am Institut für Politikwissenschaft eingerichteten Professuren bietet die kapazitatsmäßigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines solchen Studiengangs, welcher das breit gefächerte Lehrangebot gerade im Bereich der politischen Systeme strukturiert und zu einem fachwissenschaftlichen Regionalstudiengang verdichtet.

Ein solcher Studiengang hat gerade in Tübingen ein besonders anregendes Umfeld, da für die verschiedenen Regionen in anderen Fächern Studiengänge und Schwerpunkte existieren, welche eine sinnvolle, d.h. regionenbezogene Wahl eines zweiten Hauptfaches bzw. von Nebenfächern erlauben. Sie ermöglichen im Bereich der Vorlesungen und außercurricularen Veranstaltungen in jedem Falle eine disziplinenübergreifende Vertiefung und perspektivische Bereicherung. Darüber hinaus werden für die Regionen des Studiengangs immer wieder interdisziplinäre Veranstaltungen mit den Fächern Islamkunde, Zeitgeschichte, Literaturwissenschaften, Rechtswissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften angeboten.

Um eine bei Regionalstudien häufig anzutreffende Verengung der Sichtweise zu vermeiden, um den Blick für regionenübergreifende Probleme zu schärfen, und um die für die Politikwissenschaft zentrale vergleichende Perspektive zu vermitteln, sollen im Hauptstudium neben Veranstaltungen zur gewählten Region auch Veranstaltungen zu einer anderen Region belegt werden.

Die folgenden Regionen können studiert werden:

Das Grundstudium ist mit dem Grundstudium des Magisterstudiengangs Politikwissenschaft identisch, was gewährleistet, daß eine politikwissenschaftliche Grundausbildung geboten wird. Es wird empfohlen, daß in den Bereichen der "Analyse ausländischer politischer Systeme", der "Internationalen Beziehungen", der "Politischen Theorie" und gegebenenfalls der "Politischen Soziologie" die für die in Aussicht genommene Region angebotenen Veranstaltungen gewählt werden, um so einen möglichst frühzeitigen Einstieg in die betreffende Region zu bekommen.

C. STUDIENPLAN

1. Magisterstudiengang

a) Das Studium des Hauptfachstudiengangs Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt in den Magisterstudiengängen bereitet auf den Beruf des/der Politikwissenschaftlers/in in Arbeitsfeldern vor, die regionalspezifische Kenntnisse voraussetzen.

b) Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt kann als erstes oder zweites Hauptfach (zusammen mit einem zweiten Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern) studiert werden.

c) Im Hauptfachstudiengang Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt können die folgenden Regionen studiert werden: Europa/Europäische Union, Lateinamerika sowie der Vordere Orient.

2. Fächerkombinationen

a) Als Haupt- und Nebenfächer sind von den in der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften vertretenen Fächer zugelassen: Empirische Kulturwissenschaft, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Sportwissenschaft. Das Fach Psychologie ist als Nebenfach zugelassen, der Hauptfachstudiengang Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen und das Fach Politikwissenschaft weder als zweites Hauptfach noch als Nebenfach.

b) Als zweites Hauptfach bzw. als Nebenfächer können auch alle Fächer außerhalb der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften gewählt werden, die in Magisterprüfungsordnungen der Universität Tübingen vorgesehen sind. Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen richten sich nach den betreffenden Prüfungsordnungen. Für Studierende, welche die Region "Vorderer Orient" als Region wählen, wird wegen der damit verbundenen Qualifikation im sprachlichen und kulturellen Bereich das Fach Orientalistik dringend empfohlen.

c) In besonderen Fällen kann der Prüfungsausschuß der Fakultät, wenn dies aufgrund des konkreten Berufsziels sachgemäß ist, auf Antrag mit Zustimmung der jeweiligen Fakultäten auch andere Fachgebiete als 2. Hauptfach oder Nebenfächer zulassen, sofern diese Fachgebiete in Diplom- oder Staatsexamensordnungen als Prüfungsfächer vorgesehen sind und in einem Umfang, der den Anforderungen dieser Prüfungsordnung entspricht, studiert werden können. Dem Prüfungsausschuß ist ein von den zuständigen Fachvertretern gebilligtes Studienprogramm vorzulegen, in dem auch evtl. Prüfungsvorleistungen (Pflicht- und Wahlpflichtfächer) festzulegen sind. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist vor der Einschreibung für das Fach herbei zuführen. Zuständig ist das Dekanat der Fakultät, zu der das erstes Hauptfach gehört. Es wird in diesem Zusammenhang auf § 2, Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Magisterprüfungsordnung der Fakultät verwiesen.

3. Studienzeiten

Die Studiendauer für das Studium des Hauptfachstudiengangs Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt ist in § 3, Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften geregelt. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.

4. Gliederung des Studiums

a) Das Studium des Hauptfachstudiengangs Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt ist in ein Grundstudium und in ein Hauptstudium untergliedert. Das Grundstudium soll die Studierenden in das Fach Politikwissenschaft einführen, im Hauptstudium sollen eine Schwerpunktbildung im Bereich der gewählten Region sowie eine Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse erfolgen. Das Grundstudium entspricht dem Grundstudium für das Fach Politikwissenschaft bzw. Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen .

b) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums und deren Anerkennung ist. Näheres regelt die "Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften der Universität Tübingen" (s.u. Ziff. 5). Der Text ist bei der Aufsicht des Instituts für Politikwissenschaft und beim Dekanat erhältlich.

c) Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Näheres regelt die Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften.

d) Das Grundstudium umfaßt vier (4) Semester; das Hauptstudium umfaßt fünf (5) Semester.

5. Zwischenprüfung

Rechtsgrundlage für die Zwischenprüfung ist die Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Es ist die erfolgreiche Teilnahme an den folgenden Seminaren im Grundstudium nachzuweisen:

  1. Aspekte des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
  2. Analyse ausländischer politischer Systeme
  3. Politische Wirtschaftslehre
  4. Internationale Beziehungen
  5. Politische Theorie

Außerdem wird im Grundstudium ein Nachweis über die Teilnahme am Seminar Einführung in das Studium der Politikwissenschaft" verlangt. Der Besuch dieses Seminars ist für das 1. Semester (jeweils im Wintersemester) vorgesehen.
Empfohlen wird zudem die Teilnahme an den weiteren in der Übersicht (siehe D.) genannten Vorlesungen und Seminaren.
Außerdem ist eine zusätzliche schriftliche Hausarbeit zu verfassen, die in Verbindung mit einem der oben unter den Ziffern 1 bis 5 genannten Seminaren des Grundstudiums stehen muß (Frist: 5 Wochen, Umfang: 25 Seiten). Die Studierenden wenden sich an eine/n Seminarleiter/in ihrer Wahl.
Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung ist die Kenntnis der englischen Sprache nachzuweisen. Ferner wird dringend empfohlen, sich schon im Grundstudium eine weitere, auf die gewählte Region bezogene Fremdsprache anzueignen (siehe auch Ziff. 10).
Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Studienleistungen sind spätestens bis Ende des 5. Fachsemesters nachzuweisen. Wer die Zwischenprüfung (einschließlich etwaiger Wiederholungen) bis zum Beginn des 7. Fachsemesters nicht abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, daß er/sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.

Verfahren: Zuständig für die Durchführung der Zwischenprüfung ist das Dekanat; dort ist ein formloser Antrag zu stellen unter Vorlage des Studienbuchs und der erforderlichen Scheine. Bei Hauptfachstudierenden muß außerdem die Bescheinigung über die Zwischenprüfungs-Hausarbeit beim Dekanat vorliegen.

6. Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung

Rechtsgrundlage ist die Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften in ihrer jeweils gültigen Fassung. Nach der Zwischenprüfung sind folgende Seminarscheine als Zulassungsvoraussetzung zu erwerben:

Ein weiterer Schein aus einem der folgenden Gebiete:

Studierende mit Regionalschwerpunkt "Vorderer Orient" sollten zusätzlich Leistungsnachweise aus drei Zeitungslektürekursen des Hauptstudiums erbringen, die im Orientalischen Seminar angeboten werden.

7. Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht im Hauptfach (in Kombination mit zwei Nebenfächern) sowie im 1. Hauptfach (in Kombination mit einem 2. Hauptfach) aus einer Magisterarbeit (Hausarbeit von ca. 100 Seiten Umfang), einer Klausurarbeit (4 Stunden) und einer mündlichen Prüfung (60 Minuten). Für das 2. Hauptfach sind nur die Klausurarbeit und die mündliche Prüfung erforderlich. Näheres ist der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften zu entnehmen.

a) Es wird die Fähigkeit erwartet, grundsätzliche und zeitgenössische Probleme der Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt zu analysieren und kritisch zu beurteilen.

b) Es werden insbesondere die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:

  1. Vertiefte Kenntnisse der politischen Systeme der gewählten Region;
  2. Fähigkeit zur Analyse der internationalen Beziehungen, intraregionalen Verflechtungen und Interdependenzen sowie der Außenbeziehungen eines Landes der gewählten Region;
  3. Vertiefte Kenntnisse der Struktur- und Entwicklungsprobleme der gewählten Region;
  4. Vertiefte Kenntnisse eines weiteren, auf die Region bezogenen Schwerpunkts;
  5. Vertiefte Kenntnisse der politischen Strukturen einer anderen als der gewählten Region;
  6. Vertiefte Kenntnisse aus einem der nachfolgend genannten Bereiche:

8. Lehrveranstaltungen und Selbststudium

a) Nach dem Grad der Verbindlichkeit werden folgende Veranstaltungstypen im Studienplan unterschieden:

  1. Pflichtveranstaltungen (P): Eine Lehrveranstaltung, deren Besuch für alle Studierenden des jeweiligen Studiengangs zwingend vorgeschrieben ist.
  2. Wahlpflichtveranstaltungen (WP): Eine Lehrveranstaltung, welche die Studierenden aus mehreren alternativ angebotenen Lehrveranstaltungen auswählen müssen.
  3. Ergänzungsveranstaltungen (E): Eine Lehrveranstaltung, die weder Pflicht- noch Wahlpflichtveranstaltung ist, deren Besuch aber zu einem ordnungsgemäßen Studium gehört und deshalb empfohlen wird.

b) Unter didaktisch-systematischen Gesichtspunkten werden folgende Veranstaltungen unterschieden:

  1. Vorlesungen sollen Grundorientierung, systematischen Überblick und allgemeine Kenntnisse des Forschungsstandes vermitteln. Die Teilnahme an Vorlesungen ist unerläßlich im Interesse eines sinnvollen Studiums.
  2. Seminare im Grundstudium dienen der Einführung in bestimmte Themenbereiche, Methoden und Theorien, der Einarbeitung in die Fachterminologie, der Einübung in selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, der kritischen Verarbeitung der Fachliteratur und der Anfertigung einer schriftlichen Ausarbeitung (Referate).
  3. Seminare im Hauptstudium dienen der Vertiefung der Kenntnisse und der Auseinandersetzung mit den Forschungsergebnissen in verschiedenen Teilbereichen des Fachs.
  4. Forschungsseminare dienen der Förderung und kritischen Begleitung von Examensarbeiten, Dissertationen und Forschungsprojekten.

c) Das Selbststudium ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums. Es verlangt von den Studierenden ein hohes Maß an Eigeninitiative zur Erweiterung des Kenntnisstandes und der Vertiefung des in den Lehrveranstaltungen Gebotenen. Auch Lehrveranstaltungen anderer Fächer zu Themen mit Bezug zu den gewählten Regionen sollten in das Studium einbezogen werden.

9. Berufspraktikum

Es wird allen Studierenden, welche den Hauptfachstudiengang Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt als 1. Hauptfach belegt haben, dringend empfohlen, nach Abschluß des Grundstudiums bzw. während des Hauptstudiums in der vorlesungsfreien Zeit ein Berufspraktikum zu absolvieren. Das Berufspraktikum kann auch in der Region absolviert werden, die Gegenstand des Studiums sind, dann sinnvollerweise in Verbindung mit dem ebenfalls empfohlenen Auslandsstudium (siehe Ziff. 11). Das IfP ist bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen behilflich (Informationen: Dr. Rudolf Steiert).

10. Sprachkenntnisse

Bis zur Zwischenprüfung ist die Kenntnis der englischen Sprache nachzuweisen. Außerdem wird dringend empfohlen, sich schon während des Grundstudiums die Kenntnisse einer weiteren, auf die gewählte Region bezogenen Fremdsprache anzueignen. Die vorgeschriebenen Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen:

  1. wenn das Abiturzeugnis die Note bzw. Punktzahl für ein reguläres Fach (nicht z.B. nur für eine Arbeitsgemeinschaft) oder den Vermerk über eine Ergänzungsprüfung enthält; wenn die Sprache in der Fremdsprachenfolge der Bescheinigungen der allgemeinen Hochschulreife (reformierte Oberstufe) enthalten ist, ein ununterbrochener Unterricht zumindest von Klasse 9-11 nachgewiesen werden kann und die letzte Note mindestens "ausreichend" war; oder
  2. durch Vorlage von mindestens mit "ausreichend" benoteten Seminarscheinen über einen "Anfängerkurs" und einen "Mittelkurs" oder von der zuständigen Fakultät als Äquivalente anerkannte Lehrveranstaltungen in der betreffenden Sprache; im Regionalschwerpunkt "Vorderer Orient" durch den Nachweis der im Orientalischen Seminar angebotenen Sprachkurse Arabisch I- IV (mit Übungen und Sprachlabor) oder Persisch I-IV oder Türkisch I-IV und der abschließenden Zwischenprüfung (vierstündige Übersetzungsklausur), bzw. Äquivalente, die von der zuständigen Fakultät anerkannt werden; oder
  3. durch eine Bescheinigung der zuständigen Fakultät, welche die Äquivalenz von außerschulisch oder außeruniversitär erworbenen Sprachkenntnissen bestätigt.

11. Auslandsstudium

Den Studierenden wird dringend empfohlen, nach Abschluß des Grundstudiums bzw. während des Hauptstudiums für ein bis zwei Semester im Ausland zu studieren, und zwar nach Möglichkeit in einem Land der gewählten Region. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Studienleistungen, die den hiesigen Anforderungen entsprechen, werden anerkannt. Über die Möglichkeit des Auslandsstudiums informiert das Akademische Auslandsamt der Universität Tübingen (Nauklerstr. 14; Öffnungszeiten Di, Do 9-12 Uhr). Darüber hinaus sind die Möglichkeiten eines Studienaufenthalts im Ausland im Rahmen der vom Institut angebotenen Austauschprogamme besonders zu beachten. Informationen sind erhältlich beim Studienberater für Auslandstudien (Dr. Thomas Nielebock).

12. Studienberatung

Zum Abschluß des Grundstudiums und für die allgemeine Studienplanung wie auch für die Praktika und Auslandsaufenthalte wird eine Studienberatung dringend empfohlen. In regionalspezifischen Fragen beraten die Lehrenden der entsprechenden Regionen.



spi-info@uni-tuebingen.de(spi-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 15. Juli 1997